1. Allgemeine Geschäftsbedingungen – AGB
Offizieller Messekatalog zur ISH 2011
1.1. Gesamtherstellung/Autorisierter Partner/Verlag
Alfons W. Gentner Verlag GmbH & Co KG
Forststr. 131, D-70193 Stuttgart
Telefon +49 (07 11) 6 36 72-945
Telefax +49 (07 11) 6 36 72-735
1.2. Allgemeines, Geltungsbereich
Voraussetzung für eine Beteiligung am offiziellen Messekatalog ist die von der Messe Frankfurt bestätigte Teilnahme als Aussteller an der oben genannten Messe. Firmen, die von der Messe Frankfurt nicht als Aussteller gemeldet wurden oder ihre Messeteilnahme storniert haben, sind von einer Veröffentlichung im offiziellen Messekatalog ausgeschlossen. Mit der Erteilung eines Anzeigen- bzw. Eintragungsauftrages erkennt der Auftraggeber die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen – AGB – für den Offiziellen Messe katalog 2011 an. Entgegenstehende oder von diesen Bedingungen abweichende AGBs werden nicht anerkannt.
1.3. Medienpflichteintrag im Aussteller-Verzeichnis (Print+Online+Mobil)
Für die Veranstaltung wird ein offizieller Messekatalog herausgegeben. Jeder Aussteller ist aufgrund seiner Vereinbarung mit der Messe Frankfurt verpflichtet, einen Eintrag in den offiziellen Messekatalog zu den hierfür geltenden Preisen und Bedingungen vornehmen zu lassen. Der Auftrag ist auf den genormten Formularen des Gentner Verlages Stuttgart als Katalogverlag der Messe Frankfurt zu erteilen. Sämtliche Bestellungen müssen bis zu den im Auftrag vorgegebenen Terminen, spätestens bis zum 10.12.2010 beim Verlag vorliegen.
Der Medien-Pflichteintrag im Ausstellerverzeichnis zum angegebenen Mindestpreis erfolgt nach den der Messe Frankfurt vorliegenden Unterlagen, wenn keine Angaben durch den Aussteller erfolgen. Für die Richtigkeit dieser Eintragung übernimmt der Verlag keine Gewähr.
Korrektur- oder Probeabzüge von Eintragungen werden nicht versandt. Desweiteren werden die Eintragungen nicht bestätigt. Eine von Ihnen angefertigte Kopie des erteilten Auftrags gilt als Bestätigung. Der Auftraggeber ist verpflichtet, eintretende Änderungen rechtzeitig in schriftlicher Form (Brief, Fax, E-Mail) mitzuteilen, so dass die technische Ausführung noch möglich ist. Auch Änderungen und Stornierungen von Eintragungen, die nicht mehr aus geführt werden können, sind vom Auftraggeber zu bezahlen. Wenn vom Auftraggeber auf den genormten Formularen keine abweichende Sortierung angegeben ist, erfolgt die Zuordnung nach der Firmierung.
Eintragungen, die nach Redaktionsschluss eingehen, können im Print-Katalog nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden zu den gleichen Konditionen und Kosten im Internet -veröffentlicht. Ein Katalognachtrag entfällt.
1.4. Eintragungen im Warengruppen-Verzeichnis (Print+Online+Mobil)
Bei dem Verzeichnis nach Warengruppen besteht hinsichtlich der Zeilenzahl und der Aufnahme unter verschiedenen Kennziffern/Stichworten keine Beschränkung. Für die Auswahl der Kennziffern/Stichworte ist das Verzeichnis des Informationsprospektes maßgebend. Unter den Überschriften ist eine Eintragung nicht möglich.
Für die Eintragungen im Katalog (Print+Online+Mobil) sind die bestehenden Vorgaben des Herausgebers maßgeblich. Auf Inhalt und Aufbau dieser Vorgaben hat der Verlag keinen Einfluss. Um ein einheitliches Satzbild zu gewährleisten (Textaufbau, Schriftart, Größe, Grafik), trifft der Verlag die letzte Entscheidung. Der Auftraggeber ist mit einer sinnvollen Kürzung des Textes dann einverstanden, wenn der bestellte Eintragungsraum nicht ausreicht.
Korrektur- oder Probeabzüge von Eintragungen werden nicht versandt. Desweiteren werden die Eintragungen nicht bestätigt. Eine von Ihnen angefertigte Kopie des erteilten Auftrags gilt als Bestätigung.
Wenn vom Auftraggeber auf den genormten Formularen keine abweichende Sortierung angegeben ist, erfolgt die Zuordnung nach der Firmierung.
Eintragungen, die nach Redaktions- bzw. Anzeigenschluss eingehen, können im Print- Katalog nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden zu den gleichen Konditionen und Kosten im Internet veröffentlicht.
1.5. Anzeigenveröffentlichungen (Print)
„Anzeigenauftrag“ im Sinne der AGB ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen und/oder Logos eines Ausstellers in dem genannten Katalog zum Zweck der Verbreitung. Der Verlag behält sich vor, Aufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen Grundsätzen des Herausgebers und des Verlages abzulehnen. Die Ablehnung wird dem Auftraggeber mitgeteilt. Anzeigen und sonstige Werbeschaltungen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen bzw. Firmenwerbung erkennbar sind, können als solche vom Verlag deutlich gemacht werden.
Sämtliche Anzeigenaufträge gelten erst nach schriftlicher Bestätigung durch den Verlag als verbindlich angenommen. Telefonisch oder mündlich erteilte Aufträge oder mündlich getroffene Vereinbarungen werden erst durch ausdrückliche schriftliche Bestätigung des Verlages verbindlich.
Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen und Daten oder der Beilagen, Beihefter und dergleichen ist der Auftraggeber verantwortlich.
Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen oder Daten fordert der Verlag Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die für den Katalog übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen oder Daten gegebenen Möglichkeiten.
Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Für die Richtigkeit von zurückgesandten Anzeigenprobeabzügen ist der Auftraggeber verantwortlich. Sendet er den ihm übermittelten Probeabzug nicht fristgemäß zurück, so gilt die Genehmigung zum Druck als erteilt.
Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung zurückgesandt.
Für die Einhaltung von Platzvorschriften wird keine Gewähr geleistet, es sei denn, dass der entsprechende Aufschlag für Vorzugsplätze bezahlt wird. Ein Anspruch auf Zahlungs minderung für falsch platzierte Anzeigen kann nur in Höhe des vorgegebenen oder vereinbarten Platzierungszuschlages anerkannt werden.
Bei Rücknahme oder Einschränkung erteilter Aufträge ist der Verlag berechtigt, ohne weiteren Nachweis des Schadens eine Bearbeitungsgebühr zu verlangen. Nach Redaktions- und Anzeigenschluss erfolgte Stornierungen und Änderungen können nicht ausgeführt werden und müssen vom Auftraggeber in voller Höhe bezahlt werden.
1.6. Internet + Mobil
Die Eintragungen im Aussteller- und Warengruppen-Verzeichnis einschließlich Logos werden in den Internetauftritt und die mobile Applikation übernommen.
Die Vorschriften über den Katalogeintrag (Print) gelten sinngemäß auch für die Aufnahme des Ausstellers in den Internetauftritt, die mobile Applikation und in das elektronische Besucherinformationssystem der Messe Frankfurt (Compass), es sei denn anderes ergibt sich aus der Natur der Sache.
Bei Schaltung von externen Links und Ausstellerportraits erhält der Aussteller nach Freischaltung seinen persönlichen Zugangscode zur Eingabe seiner individuellen Daten. Der Auftraggeber ist für die Gestaltung und die Inhalte der gelinkten Seite(n) selbst verantwortlich und haftbar. Diese Erklärung gilt für alle auf der Homepage des Verlags angebrachten Links.
Die Darstellung im Internet und in der mobilen Applikation kann vom Druckergebnis in der Print-Ausgabe abweichen.
Bei Ausfällen der Internetseiten hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf Preisminderung.
1.7. Gewährleistung, Sachmängel
Reklamationen müssen innerhalb von 30 Tagen – bei Vollkaufleuten unverzüglich – nach Erscheinen dem Verlag schriftlich angezeigt werden. Später eingehende Reklamationen werden nicht berücksichtigt.
Sind die in Auftrag gegebenen Eintragungen nicht, nur teilweise oder in inhaltlich ver änderter Form erschienen, so hat der Auftraggeber kein Recht auf Nachbesserung, ins besondere nicht auf Neudruck, Einfügung oder Versendung von Berichtigungseinträgen. Bei Nichtveröffentlichung einer Anzeige oder Eintragung, bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder unvollständigem Abdruck, bei falscher Platzierung, bei Angabe falscher Hallen- oder Standnummern und sonstigen Fehlern der Anzeige hat der Auftrag geber Anspruch auf Preisminderung in dem Ausmaß, in dem der mit der Anzeige oder Eintragung verfolgte Zweck vereitelt oder beeinträchtigt wurde. Eine weitergehende Haftung des Verlags ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
Im Falle von Fahrlässigkeit des Verlags bei Durchführung des Auftrages ist seine Haftung auf das für die betreffende Anzeige beziehungsweise Eintragung zu bezahlende Entgelt begrenzt. Dies gilt nicht im Fall von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
1.8. Höhere Gewalt
Im Falle höherer Gewalt besteht kein Anspruch auf Vertragserfüllung.
1.9. Werbemittler
Werbemittler erhalten vom Verlag nur für Anzeigen, Beilagen, Beihefter und Lesezeichen Mittlervergütung.
1.10. Preise und Zahlungsbedingungen
Die Preise ergeben sich aus den genormten Auftragsformularen des Verlages. Kosten für herzustellende Druckunterlagen und Bearbeitungskosten von Daten werden nach Ver einbarung gesondert in Rechnung gestellt. Kosten für Änderungen ursprünglich ver einbarter Ausführung und für die Lieferung bestellter Druckunterlagen und Daten hat der Auftraggeber zu bezahlen. Die Preise enthalten keine Mehrwertsteuer.
Die Rechnung ist – unabhängig vom Erscheinungsdatum des Katalogs – wie folgt zu bezahlen:
Anzeigen
Bei Vorauszahlung 3 % Skonto
10 Tage nach Rechnungsdatum 2 % Skonto
30 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzüge.
Eintragungen
Zahlbar ohne jeden Abzug nach Erhalt der Rechnung.
Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 5 % (bei Unternehmern i. S. v. § 14 BGB in Höhe von 8 %) über dem jeweiligen Basiszinssatz sowie Bearbeitungskosten berechnet.
1.11. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht
Handelt es sich bei dem Auftraggeber um einen Unternehmer, so ist Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für beide Vertragsteile Stuttgart.
Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Für alle vertraglichen Beziehungen zwischen Auftraggeber und Verlag gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
1.12 Schlussbestimmungen
Soweit der Vertrag oder diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Regelungslücken enthalten, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Be stimmungen als vereinbart, welche die Vertragsteile nach den wirtschaftlichen Ziel setzungen des Vertrags und dem Zweck dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ver einbart hätten, wenn sie die Regelungslücken gekannt hätten
1.13. Datenschutz
Hinweis gemäß § 33 BDSG. Name und Anschrift des Auftraggebers und alle für die Auftragsabwicklung erforderlichen Daten werden in automatisierten Dateien gespeichert.




